
Rundum bestens versorgt
INFORMATION FÜR UNSERE KUR-GÄSTE UND PATIENTEN
Information für Beihilfeberechtigte/ Privatversicherte
Unser Haus ist nach § 30 der Gewerbeord- nung konzessioniert und unter ständiger Aufsicht des Gesundheitsamts. Wir erfüllen die Voraussetzungen des § 107 Abs. 2 SGB V (Rehabilitationseinrichtungen) und sind somit beihilferechtlich eine Einrichtung der medizinischen Rehabilitation im Sinne des § 7 Abs. 5 der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg. In dieser können Sie eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme (Sanatoriumsaufenthalt) sowie eine ambu- lante Rehabilitationsmaßnahme (Heilkur) durchführen. Ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V bzw. eine Preisvereinbarung mit einem Sozialver- sicherungsträger und unserer Einrichtung be- steht nicht. Zudem ist eine Direktabrechnung der Rehabilitationsmaßnahme unsererseits mit dem Kostenträger nicht gegeben. Der niedrigste Tagessatz für Unterkunft, Pflege und Verpflegung beträgt im Rahmen einer stationären Rehabilitationsmaßnahme € 142,00 (Einzelzimmer „Eglisbol“).
Den Kosten für die Arzt- und Heilbehandlungen werden die erstattungsfähigen Sätze der Beihilfe zugrunde gelegt. Bitte beachten Sie, dass in unserer Einrichtung generell keine Rehabilitationsmaßnahmen der Postbeamtenkrankenkasse durchgeführt werden können. Ferner erhalten Bundes- beamte ausschließlich eine ambulante Re- habilitationsmaßnahme (Heilkur) in unserer Einrichtung.
Information für gesetzlich Krankenversicherte
Unsere Einrichtung ist nach § 124 Abs. 1 SGB V zu allen gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, in der Sie gemäß § 23 Abs. 2 SGB V ambulante Vorsorgemaßnahmen (offene, ambulante Badekuren) durchführen können. Im Rahmen Ihrer genehmigten Kur werden die Heilmittel zu 90 % und die Kosten des Kurarztes vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Manche Krankenkassen gewähren zusätzlich einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung. Dieser kann je nach Kostenträger variieren.
Die Eigenbeteiligung von 10 % sowie die einmalige Rezeptgebühr von € 10,00 sind von Ihnen vor Ort zu entrichten. Die kassenärztliche Betreuung erfolgt in der Praxis eines niedergelassenen Kurarztes in Überlingen in Kooperation mit unserer Ein- richtung. Bei Ihrer Anmeldung vereinbaren wir automatisch den Eingangsuntersuchungs- termin für Sie. Diese Angaben basieren auf den entsprechenden Gesetzesgrundlagen Stand Novem